BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE UND BURUNDISCHE ORGANISATIONEN KÖNNEN BIS ZUM 28. JULI 2023 ANTRÄGE AUF FÖRDERMITTEL AUS DEM PROGRAMM BWIRKT! BURUNDI STELLEN.
Gefördert werden partnerschaftliche Projekte der Entwicklungszusammenarbeit in Burundi von gemeinnützigen Projektträgern aus Baden-Württemberg und aus Burundi. Wichtig ist, dass es sich dabei um Vorhaben handelt, die auf Initiative der Partner*innen entstanden sind. Mit diesen Projekten sollen das Engagement, die Partnerschaften und die Vernetzung der Akteur*innen in Baden-Württemberg und Burundi sowie zwischen beiden Ländern gestärkt werden.
bwirkt! Burundi ist Teil des Förderprogramms bwirkt! der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland sowie dem Partnerland Burundi beschlossen hat. Mit den Mitteln aus bwirkt! Burundi werden Projekte gefördert, die der Ernährungssicherheit dienen, einkommenschaffende Maßnahmen unterstützen oder zur Friedensförderung beitragen. Die Höchstfördersumme liegt bei 20.000 Euro, die Laufzeit der Projekte ist auf 12 Monate begrenzt.
Die Antragsfrist für bwirkt! Burundi endet am 28. Juli 2023 um 16:00 Uhr MESZ. Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin
RAÏSSA MPUNDU
Projektkoordination im Rahmen der Partnerschaft zwischen BW und Burundi