bwirkt! Burundi

Burundi und Baden-Württemberg haben seit über 30 Jahren zivilgesellschaftliche Partnerschaften, die nun mit der neuen Förderlinie bwirkt! Burundi weiterhin intensiv gestaltet werden können.
Das Förderprogramm bwirkt! Burundi unterstützt gemeinnützige entwicklungspolitische Projekte in Burundi von burundischen und/oder mit baden-württembergischen Institutionen und Organisationen. Hierbei liegt der Fokus auf der partnerschaftlichen Ausrichtung des Projekts, der Projektpartnerschaft und der Nachhaltigkeit des Vorhabens. Ziel ist es, das Engagement, die Partnerschaften und die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure in und zwischen der burundischen und baden-württembergischen Zivilgesellschaft zu stärken.
Die Entscheidung über eine Bewilligung trifft ein unabhängiges Gremium aus Expertinnen und Experten.
Auf der Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen burundische Organisationen und baden-württembergische Initiativen sowie ihre burundischen Partner in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit unterstützt werden.
Die Grundlage dafür ist ein aufrichtiges Interesse am Partner oder an der Partnerin sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang unter Beachtung der Geschlechtergerechtigkeit beispielsweise, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Die nachhaltige Partnerschaft soll lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Mitstreitende, Impulse und Entwicklungen zu sein. Im Gegensatz einer Patenschaft verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ sowohl für burundische als auch für baden-württembergische Menschen folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund.
Die drei Förderschwerpunkte der bwirkt! Burundi Förderlinie sind:
- Ernährungssicherheit
- Einkommensgenerierende Maßnahmen
- Friedensförderung
Gefördert werden partnerschaftliche Projekte in Burundi,
- wenn sie eindeutig der Bekämpfung von absoluter Armut dienen.
- wenn sie eindeutig auf Entwicklungsansätzen und -initiativen der Partner aus dem Süden beruhen.
- wenn sie eindeutig auf einem gemeinsamen Interesse beider Seiten der Partnerschaft beruhen.
- wenn es sich um innovative Projektvorhaben handelt.
Grundsätzlich nicht gefördert werden können:
* Reine Besucherprogramme. * Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen würden. * Laufende Kosten, die auch nach Abschluss eines Projektes notwendigerweise anfallen (Strom, Miete, auf Dauer notwendige Gehälter, z. B. für Lehrkräfte). * Reise- & Personalkosten der antragstellenden Institution aus Baden-Württemberg.
Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 20.000 € und die maximale Projektlaufzeit ist 12 Monate. Das Projekt kann frühestens am 12 September 2022 und muss spätestens im Oktober 2022 beginnen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Ausschreibung, welche Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Der Antrag ist digital über das Antragsportal der SEZ (www.antrag.sez.de) einzureichen. Im Vorfeld zur Antragstellung können Sie einen Überblick über die einzelnen Schritte erhalten, und erfahren, welche Fragen in unserem Antragsportal gestellt werden. Die Fragensammlung, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden und herunterladen können, dient lediglich als Orientierung, um den Antrag zu erleichtern.
Antragsfrist: Das Antragsportal für bwirkt! Burundi schließt automatisch am 6. Juni 2022 um 16:00 Uhr MESZ. Nur bis zu diesem Datum vollständige und formell korrekt eingegangene Anträge werden berücksichtigt. Anträge per Post oder per E-Mail werden nicht angenommen.
Wenn Sie Fragen haben, besuchen Sie bitte unsere FAQ-Seite, auf der wir einige Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt haben. Link: https://sez.de/themen/bwirkt/bwirkt-burundi/faqs