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Die SEZ fördert gemeinnützige Träger*innen mit drei Förderlinien und jeweils unterschiedlicher Zielsetzung.
Durch Beratung und Qualifizierung der antragstellenden Organisationen und eine intensivere Vernetzung der Gruppen untereinander sowie Weiterbildungsangebote sollen Projekte verbessert und wirkungsvoller werden. Die SEZ vergibt mit bwirkt! Fördermittel, die das Land Baden-Württemberg auf Beschluss des Landtags Baden-Württemberg bereitstellt.
Förderlinie
Start der Ausschreibung
Bewerbungsfrist
bwirkt! Ausland
14. Juli 2025
29. August 2025
bwirkt! Inland
15. September 2025
31. Oktober 2025
bwirkt! Burundi
01. September 2025
17. Oktober 2025
Für die Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin Raïssa Mpundu.
Sie erreichen sie unter bw-burundi@sez.de.
Für Beratungen zur Förderlinie bwirkt! Burundi machen Sie einen Termin unter bw-burundi@sez.de aus.
Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen und deren internationale Partner*innen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit unterstützt werden.
Durch die Förderung sollen baden-württembergische Initiativen und Institutionen sowie ihre internationalen Partner*innen in ihrer Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Partnerschaft unterstützt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse an der Partnerschaft sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander unter Beachtung der Geschlechtergleichheit, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Mitstreiter*innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund.
Gefördert werden:
partnerschaftliche Projekte in den Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, die in der DAC-Liste geführt sind, vorrangig,
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
Weitere Details können Sie den Förderrichtlinien zur Ausschreibung bwirkt! Ausland.
Burundi und Baden-Württemberg haben seit mehr als 40 Jahren zivilgesellschaftliche Partnerschaften, die mit der Förderlinie bwirkt! Burundi gestaltet werden können. Der Fokus bei der Projektförderung liegt auf der Projektpartnerschaft und der Nachhaltigkeit des Vorhabens. Ziel ist es, das Engagement, die Partnerschaftlichkeit und die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure in und zwischen der burundischen und baden-württembergischen Zivilgesellschaft zu stärken.
Durch die Förderung soll eine nachhaltige Partnerschaft zwischen baden-württembergischen Initiativen und ihren Partner*innen in Burundi gestärkt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse an dem*der Partner*in sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander, unter Beachtung der Geschlechtergleichstellung, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Partner*innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft, verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die diesem Grundsatz folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund. Anregungen zur Partnerschaftsarbeit bietet die SEZ hier.
Es gibt drei Förderschwerpunkte der Förderlinie bwirkt! Burundi:
Grundsätzlich nicht gefördert werden können:
Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit in Baden-Württemberg unterstützt werden.
In diesem Sinne werden landesweit Initiativen aufgerufen die Fördermittel des Landes für breitenwirksame Aktivitäten und Maßnahmen in folgenden Feldern zu beantragen:
Gerne möchten wir Sie auch dazu ermutigen, den Begriff der Entwicklungszusammenarbeit weiter zu fassen. So sehen wir neben den oben genannten Schwerpunkten, Projekte zu den Themen Dekolonisierung, Antirassismus, Klimagerechtigkeit sowie Kunst- und Kulturprojekte mit internationalem Ansatz als wirksame Methoden, um Bildungsarbeit zu globalen Gerechtigkeit und derer Zusammenhänge zu leisten.
Grundsätzlich nicht gefördert werden können Inlandsprojekte mit folgendem Inhalt:
Sie möchten rechtzeitig über aktuelle Ausschreibungen informiert werden?
Senden Sie uns bitte eine kurze Mail mit Ihren Vereins-/Institutionsdaten an projektfoerderung@sez.de. So können wir Sie in unseren Verteiler für die Ausschreibungen aufnehmen. Wenn Sie ausschließlich über Fördermöglichkeiten für Projekte in Burundi informiert werden wollen, fügen Sie das Stichwort “Burundi” hinzu.
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Mit dem Newsletter der SEZ informieren wir Sie 4 Mal im Jahr über Neuigkeiten aus der Stiftung, der Projektförderung und den Partnerschaften.