Drei Förderlinien für Partnerschaftsprojekte

Mit bwirkt! fördert die SEZ entwicklungspolitische Projekte in Baden-Württemberg, im Ausland und in Baden-Württembergs Partnerland Burundi.

Die SEZ fördert gemeinnützige Träger*innen mit drei Förderlinien und jeweils unterschiedlicher Zielsetzung.

  • Bwirkt! Inland fördert entwicklungspolitische Bildungsprojekte in Baden-Württemberg,
  • bwirkt! Ausland Partnerschaftsprojekte mit Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, die in der DAC-Liste geführt sind 
  • bwirkt! Burundi Projekte in Baden-Württembergs Partnerland.

Durch Beratung und Qualifizierung der antragstellenden Organisationen und eine intensivere Vernetzung der Gruppen untereinander sowie Weiterbildungsangebote sollen Projekte verbessert und wirkungsvoller werden. Die SEZ vergibt mit bwirkt! Fördermittel, die das Land Baden-Württemberg auf Beschluss des Landtags Baden-Württemberg bereitstellt.

UNSER FÖRDERPROZESS

Termine für die Ausschreibung der Projektförderung 2025 (unter Vorbehalt)

Förderlinie

Start der Ausschreibung

Bewerbungsfrist

bwirkt! Ausland

14. Juli 2025

29. August 2025

bwirkt! Inland

15. September 2025

31. Oktober 2025

bwirkt! Burundi

01. September 2025

17. Oktober 2025

bwirkt! Ausland ist die Fördermöglichkeit der SEZ für Partnerschaftsprojekte in Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, die in der DAC-Liste geführt sind, durch Mittel des Landes Baden-Württemberg.

Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen und deren internationale Partner*innen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit unterstützt werden.

Durch die Förderung sollen baden-württembergische Initiativen und Institutionen sowie ihre internationalen Partner*innen in ihrer Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Partnerschaft unterstützt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse an der Partnerschaft sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander unter Beachtung der Geschlechtergleichheit, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Mitstreiter*innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund. 

Gefördert werden:

partnerschaftliche Projekte in den Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, die in der DAC-Liste geführt sind, vorrangig, 

  • wenn sie eindeutig der Bekämpfung von absoluter Armut dienen.
  • wenn sie eindeutig auf Entwicklungsansätzen und -initiativen der Partner*innen aus dem Süden beruhen
  • wenn sie eindeutig auf einem gemeinsamen Interesse beider Seiten an der Partnerschaft beruhen.
  • wenn es sich um innovative Projektvorhaben handelt.

Grundsätzlich nicht gefördert werden:

  • Reine Besuchsprogramme.
  • Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen würden.
  • Laufende Kosten, die auch nach Abschluss eines Projektes notwendigerweise anfallen (Strom, Miete, auf Dauer notwendige Gehälter z. B. für Lehrer*innen). 
  • Reise- & Personalkosten der antragstellenden Institution aus Baden-Württemberg.

Weitere Details können Sie den Förderrichtlinien zur Ausschreibung bwirkt! Ausland.  

Bwirkt! Burundi ist die Fördermöglichkeit der SEZ für Projekte in Burundi durch Mittel des Landes Baden-Württemberg. Das Förderprogramm bwirkt! Burundi dient der Stärkung und Festigung der AMAHORO! Landespartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Burundi.

Burundi und Baden-Württemberg haben seit mehr als 40 Jahren zivilgesellschaftliche Partnerschaften, die mit der Förderlinie bwirkt! Burundi gestaltet werden können. Der Fokus bei der Projektförderung liegt auf der Projektpartnerschaft und der Nachhaltigkeit des Vorhabens. Ziel ist es, das Engagement, die Partnerschaftlichkeit und die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure in und zwischen der burundischen und baden-württembergischen Zivilgesellschaft zu stärken.

Durch die Förderung soll eine nachhaltige Partnerschaft zwischen baden-württembergischen Initiativen und ihren Partner*innen in Burundi gestärkt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse an dem*der Partner*in sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander, unter Beachtung der Geschlechtergleichstellung, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Partner*innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft, verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die diesem Grundsatz folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund. Anregungen zur Partnerschaftsarbeit bietet die SEZ hier.

Es gibt drei Förderschwerpunkte der Förderlinie bwirkt! Burundi:

  • Ernährungssicherheit
  • Einkommensgenerierende Maßnahmen
  • Friedensförderung

Grundsätzlich nicht gefördert werden können:

  • Reine Besuchsprogramme.
  • Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen würden.
  • Laufende Kosten, die auch nach Abschluss eines Projektes notwendigerweise anfallen (Strom, Miete, auf Dauer notwendige Gehälter, z. B. für Lehrkräfte).
  • Reise- & Personalkosten der antragstellenden Institution aus Baden-Württemberg.

FAQs Bwirkt! Burundi

Häufig gestellte Fragen zur Projektförderung bwirkt! Burundi

BWIRKT! BURUNDI FRANÇAIS

bwirkt! Burundi est le programme de promotion de la SEZ pour les projets au Burundi par l’État de Bade-Wurtemberg.

FAQS BWIRKT! BURUNDI FRANÇAIS

Les questions fréquemment posées sur le programme de promotion bwirkt! Burundi
bwirkt! Inland ist die Fördermöglichkeit bei der SEZ für entwicklungspolitische Projekte in Baden-Württemberg.

Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit in Baden-Württemberg unterstützt werden.

In diesem Sinne werden landesweit Initiativen aufgerufen die Fördermittel des Landes für breitenwirksame Aktivitäten und Maßnahmen in folgenden Feldern zu beantragen:

  • Informations- und Bildungsarbeit zur entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung in Baden-Württemberg.
  • Vernetzung entwicklungspolitischer Akteur*innen,
  • insbesondere zur Einbindung des Engagements und der Expertise von (post-)migrantischen Organisationen und Diasporagemeinschaften.
  • Globales Lernen und Studieren: insbesondere die gesellschaftliche Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung durch Projektarbeit in diesem Rahmen bzw. im Rahmen des interkulturellen Dialogs oder des Kulturaustauschs.
  • Nachhaltiger Konsum, verantwortliche Beschaffung, Fairer Handel und die entwicklungspolitische Verantwortung von Unternehmen.
  • Partnerschaftliche Beziehungen mit Menschen in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas: insbesondere durch die Vermittlung eines nicht von Klischees geprägten Bildes.

Grundsätzlich nicht gefördert werden können Inlandsprojekte mit folgendem Inhalt:

  • Maßnahmen, die nicht in Baden-Württemberg stattfinden und Organisationen, die ihren Sitz nicht in Baden-Württemberg haben.
  • Investitionsgüter (Anschaffungen oder Ausstattungen) können nur gefördert werden, wenn eine nachhaltige Nutzung gesichert ist. Die Investitionen müssen erkennbar Teil einer längerfristigen Projektbegleitung sein (Programmcharakter).
  • Eigenwerbung und Einwerbung von Spendengeldern.
  • Profitorientierte Zwecke.
  • Projekte, die bereits begonnen wurden.
  • Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen.

Sie möchten rechtzeitig über aktuelle Ausschreibungen informiert werden?

Senden Sie uns bitte eine kurze Mail mit Ihren Vereins-/Institutionsdaten an projektfoerderung@sez.de. So können wir Sie in unseren Verteiler für die Ausschreibungen aufnehmen. Wenn Sie ausschließlich über Fördermöglichkeiten für Projekte in Burundi informiert werden wollen, fügen Sie das Stichwort “Burundi” hinzu.

Hier gelangen sie zu den am häufigsten gestellten fragen:

Geförderte Projekte

Die SEZ unterstützt Projekte baden-württembergischer Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit Hier finden Sie eine Aufstellung aller geförderten Projekte.

Glossar Projektförderung

Der Glossar gibt Hilfestellung bei der Antragsausstellung auf Fördermittel. Er erläutert die wichtigsten Begriffe.

Wo gibt es weitere Fördermöglichkeiten?

Diese Stiftungen und Institutionen bieten weitere Fördermöglichkeiten an.

Ihre Ansprechpartner*innen

LAURIDS NOVAK

Finanzen, Projektförderung & EDV

MÜZEYEN TASDELEN

Projektkoordination Mindchangers & bwirkt! Inland

WENCKE WANNER

Projektkoordination bwirkt! Ausland & Personal- und Finanzverwaltung

Veranstaltungen

19. Sep
-
20. Sep
BWIRKT! & PROJEKTFÖRDERUNGFORTBILDUNGVERNETZUNG & BERATUNG

Förderung im Blick: Instrumente für entwicklungspolitisches Engagement und Grundlagen der Antragstellung

10:00 - 16:00

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