bwirkt! Inland

Ausschreibung von Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg für entwicklungspolitische Bildungsprojekte im Inland 2020 - bwirkt! Inland
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir Sie auf die Ausschreibung zur Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Baden-Württemberg durch Mittel des Landes Baden-Württemberg – bwirkt! Inland 2020 aufmerksam machen.
Eine Antragstellung zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland ist im Rahmen dieser aktuellen Ausschreibung nicht möglich. Eine Ausschreibung zur Förderung von Auslandsprojekten wird Ende August oder Anfang September 2020 stattfinden. Gerne informieren wir Sie zum gegebenen Zeitpunkt.
Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit in Baden-Württemberg unterstützt werden.
In diesem Sinne werden landesweit Initiativen aufgerufen die Fördermittel des Landes für breitenwirksame Aktivitäten und Maßnahmen in folgenden Feldern zu beantragen:
- Informations- und Bildungsarbeit zur entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung in Baden-Württemberg.
- Vernetzung entwicklungspolitischer Akteure: insbesondere zur Einbindung des Engagements von Migranten und Diasporagemeinschaften.
- Globales Lernen und Studieren: insbesondere die gesellschaftliche Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung durch Projektarbeit in diesem Rahmen bzw. im Rahmen des interkulturellen Dialogs oder des Kulturaustauschs.
- Nachhaltiger Konsum, verantwortliche Beschaffung, Fairer Handel und die entwicklungspolitische Verantwortung von Unternehmen.
- Partnerschaftliche Beziehungen mit Menschen in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas: insbesondere durch die Vermittlung eines modernen, nicht mehr von Klischees geprägten Bildes des Globalen Südens.
Grundsätzlich nicht gefördert werden können Inlandsprojekte mit folgendem Inhalt:
- Maßnahmen, die nicht in Baden-Württemberg stattfinden und Organisationen, die ihren Sitz nicht in Baden-Württemberg haben.
- Investitionsgüter (Anschaffungen oder Ausstattungen) können nur gefördert werden, wenn eine nachhaltige Nutzung gesichert ist. Die Investitionen müssen erkennbar Teil einer längerfristigen Projektbegleitung sein (Programmcharakter).
- Eigenwerbung und Einwerbung von Spendengeldern.
- Profitorientierte Zwecke.
- Projekte, die bereits begonnen wurden.
- Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Ausschreibung, welche Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://sez.de/themen/bwirkt/bwirkt-inland/faqs. Die Förderung wird unter Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Die Förderung wird unter Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Der Antrag ist als PDF per E-Mail an projektfoerderung@sez.de zu senden. Die Antragsfrist ist der 30.09.2020 um 16:00 Uhr im E-Mail-Postfach (vollständiger Eingang der unterschriebenen Unterlagen gescannt). Unvollständige oder nicht bis zum 30.09.20 eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Informationen und Beratung zur Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Vergabegremium.
Information und Beratung:
Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ)
Jerry Bide
Tel.: 0711 / 2 10 29-15
E-Mail: bide@sez.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr SEZ-Team
Wichtige Dokumente - Förderung 2020
Nützliche Dokumente für Projekte
Unterlagen Projektabschluss bwirkt! Inland 2020
Ihre Ansprechpartner

Laurids Novak
- Projektförderung
- 0711 / 2 10 29-60
- 0711 / 2 10 29-50

Jerry Bide
- Projektmanager
- 0711 / 2 10 29-15
- 0711 / 2 10 29-50