bwirkt! Inland

Bewerben können sich gemeinnützige Institutionen und Organisationen aus Baden-Württemberg. Ein besonderes Anliegen ist die Integration migrantischer Organisationen in die entwicklungspolitische Bildungsarbeit des Landes sowie die Förderung von Projekten, die benachteiligte Gruppen mit einbeziehen.

Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung 2018 ist abgelaufen. Sie wird aller Voraussicht nach im nächsten Jahr an selber Stelle wieder stattfinden.
Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit in Baden-Württemberg unterstützt werden.
In diesem Sinne werden landesweit Initiativen aufgerufen die Fördermittel des Landes für breitenwirksame Aktivitäten und Maßnahmen in folgenden Feldern zu beantragen:
- Informations- und Bildungsarbeit zur entwicklungspolitischen Bewusstseinsbildung in Baden-Württemberg.
- Vernetzung entwicklungspolitischer Akteure: insbesondere zur Einbindung des Engagements von Migranten und Diasporagemeinschaften.
- Globales Lernen und Studieren: insbesondere die gesellschaftliche Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung durch Projektarbeit in diesem Rahmen bzw. im Rahmen des interkulturellen Dialogs oder des Kulturaustauschs.
- Nachhaltiger Konsum, verantwortliche Beschaffung, Fairer Handel und die entwicklungspolitische Verantwortung von Unternehmen.
- Partnerschaftliche Beziehungen mit Menschen in den Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas: insbesondere durch die Vermittlung eines modernen, nicht mehr von Klischees geprägten Bildes des Globalen Südens.
Grundsätzlich nicht gefördert werden können Inlandsprojekte mit folgendem Inhalt:
- Maßnahmen, die nicht in Baden-Württemberg stattfinden.
- Reine Besucherprogramme.
- Investitionsgüter (Anschaffungen oder Ausstattungen) können nur gefördert werden, wenn eine nachhaltige Nutzung gesichert ist. Die Investitionen müssen erkennbar Teil einer längerfristigen Projektbegleitung sein (Programmcharakter).
- Eigenwerbung und Einwerbung von Spendengeldern.
- Profitorientierte Zwecke.
- Projekte, die bereits begonnen wurden.
- Projekte, die der Form und dem Zweck nach einer institutionellen Förderung entsprechen.
Die Antragsfrist war der 11.06.2018 (Briefeingang).
Unvollständige oder später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Interessierte Vereine können sich mit der Angabe von Vereinsname, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse an novak@sez.de auf einen speziellen Verteiler für die Ausschreibungen setzen lassen.
Gerne beraten wir Sie vor der Antragstellung telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Bitte beachten Sie: Die Ausschreibung 2018 ist abgelaufen. Sie wird aller Voraussicht nach im nächsten Jahr an selber Stelle wieder stattfinden.
Wichtige Dokumente - Förderung 2018
Nützliche Dokumente für Projekte
Unterlagen Projektabschluss 2018
Ihr Ansprechpartner

Laurids Novak
- Projektförderung
- 0711 / 2 10 29-60
- 0711 / 2 10 29-50