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Bwirkt! Burundi ist die Fördermöglichkeit der SEZ für Projekte in Burundi durch Mittel des Landes Baden-Württemberg. Das Förderprogramm bwirkt! Burundi dient der Stärkung und Festigung der AMAHORO! Landespartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Burundi.
Burundi und Baden-Württemberg haben seit mehr als 40 Jahren zivilgesellschaftliche Partnerschaften, die mit der Förderlinie bwirkt! Burundi gestaltet werden können. Der Fokus bei der Projektförderung liegt auf der Projektpartnerschaft und der Nachhaltigkeit des Vorhabens. Ziel ist es, das Engagement, die Partnerschaftlichkeit und die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure in und zwischen der burundischen und baden-württembergischen Zivilgesellschaft zu stärken.
Über die geförderten Projekte entscheidet ein unabhängiges Vergabegremium.
Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie zur Ausschreibung: Richtlinien bwirkt! Burundi 2024
Durch die Förderung soll eine nachhaltige Partnerschaft zwischen baden-württembergischen Initiativen und ihren Partner*innen in Burundi gestärkt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse an dem*der Partner*in sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander, unter Beachtung der Geschlechtergleichstellung, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Partner*innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft, verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die diesem Grundsatz folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund. Anregungen zur Partnerschaftsarbeit bietet die SEZ hier.
Es gibt drei Förderschwerpunkte der Förderlinie bwirkt! Burundi:
Grundsätzlich nicht gefördert werden können:
Die Ausschreibung zur Förderung durch Mittel des Landes Baden-Württemberg – bwirkt! Burundi beginnt am 18. September 2024. Anträge können bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden.
Die maximal mögliche Fördersumme beträgt 20.000 € und die maximale Projektlaufzeit ist 12 Monate. Das Projekt kann frühestens zum 13. Januar 2025 und muss spätestens zum 10. Februar 2025 beginnen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Ausschreibung, welche Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Der Antrag ist digital über das Antragsportal der SEZ (www.antrag.sez.de) einzureichen. Im Vorfeld zur Antragstellung können Sie einen Überblick über die einzelnen Schritte erhalten, und erfahren, welche Fragen in unserem Antragsportal gestellt werden. Die Fragensammlung, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden und herunterladen können, dient lediglich als Orientierung, um den Antrag zu erleichtern.
Antragsfrist: Das Antragsportal für bwirkt! Burundi schließt automatisch am 31. Oktober 2024 um 16:00 Uhr MESZ. Nur bis zu diesem Datum vollständige und formell korrekt eingegangene Anträge werden berücksichtigt. Anträge per Post oder per E-Mail werden nicht angenommen.
Sie möchten rechtzeitig über aktuelle Ausschreibungen informiert werden?
Senden Sie uns bitte eine kurze Mail mit Ihren Vereins-/Institutionsdaten und dem Stichwort bwirkt! Burundi an bw-burundi@sez.de. So können wir Sie in unseren Verteiler für die Ausschreibungen aufnehmen.
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