Jerry Bide
- Projektkoordination bwirkt!
+++ DIE NÄCHSTE AUSSCHREIBUNG FÜR BWIRKT! AUSLAND STARTET VORAUSSICHTLICH AM 01. JUNI 2022 UND ENDET AM 18. JULI 2022! WEITERE INFORMATIONEN FOLGEN HIER IN KÜRZE +++
Ausschreibung zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland durch Mittel des Landes Baden-Württemberg – bwirkt! Ausland 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchten wir Sie auf die Ausschreibung zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland durch Mittel des Landes Baden-Württemberg – bwirkt! Ausland 2021 aufmerksam machen.
Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen und deren ausländische Partner in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit unterstützt werden.
Durch die Förderung sollen baden-württembergische Initiativen und Institutionen sowie ihre Partner/innen im Globalen Süden in ihrer Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Partnerschaft unterstützt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse am Partner/in sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander unter Beachtung der Geschlechtergleichheit, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Mitstreiter/innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund.
Gefördert werden partnerschaftliche Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, vorrangig,
Grundsätzlich nicht gefördert werden können:
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Ausschreibung, welche Sie unter auf dieser Seite finden.
Häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://sez.de/themen/bwirkt/bwirkt-ausland/faqs. Die Förderung wird unter Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Der Antrag ist digital über das Antragsportal der SEZ (www.antrag.sez.de) einzureichen. Im Vorfeld zur Antragstellung können Sie einen Überblick über die Schritte bekommen und erfahren welche Fragen in unserem Antragsportal abgefragt werden. Die Fragensammlung dient lediglich als Orientierung, um den Antragsentwurf zu erleichtern. Diese können Sie weiter unten auf dieser Seite finden.
Antragsfrist: Das Antragsportal für bwirkt! Ausland schließt am 05.07.2021 um 16:00 Uhr. Nur bis dahin vollständig und formell korrekt eingegangene Anträge werden angenommen. Anträge per Post oder E-Mail werden nicht angenommen.
HINWEIS EINFÜHRUNGSEMINAR ZUM ANTRAGSPORTAL
Darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne bei der digitalen Antragsstellung über unser Antragsportal. Wir bieten am 08.06.2021 um 17 Uhr ein Online-Seminar an, um eine kurze Einführung in das Antragsportal zu geben. Dort haben Sie auch die Gelegenheit, Ihre Fragen zum Antragsportal zu stellen. Bitte melden sich bei Interesse bis zum 07.06.21 in unserem Kalender (www.sez.de/veranstaltungen) dafür an.
Informationen und Beratung zu Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium.
Information und Beratung:
Wir bitten Sie zu beachten, dass in diesem Jahr Beratungen und Rückfragen zur Antragstellung für bwirkt!Ausland erst ab 07.06.2021 möglich sind.
Über weitere Fördermöglichkeiten informieren wir hier.