AMAHORO! Jubiläums-Förderung

Man sieht das Jubiläumslogo. Es ist rot. Man sieht 40 Jahre Amahoro Partnerschaft Baden-Württemberg und Burundi.

© SEZ; Grafik: Studio Micha Binder

Anlässlich des Jubiläums der AMAHORO! Landespartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Burundi unterstützt die SEZ burundibezogene Veranstaltungen, Medien und Öffentlichkeitsarbeit.

Damit das breite Netzwerk der Aktiven und Engagierten wächst, gibt es in diesem Jahr einmalig die AMAHORO! Jubiläums-Förderung speziell für Ihre burundibezogenen Veranstaltungen, Medien und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Förderung wird durch Mittel des Landes Baden-Württemberg finanziert mit dem Ziel, die AMAHORO! Landespartnerschaft bekannter zu machen.

Die AMAHORO! Jubiläums-Förderung in Kürze:

  • Gefördert werden öffentlichkeitswirksame Aktivitäten, Events, Medien etc. mit Bezug zu Burundi in Baden-Württemberg.
  • Förderfähig sind gemeinnützige, private Träger*innen, Vereine, Organisationen, die in Baden-Württemberg ansässig sind, insbesondere diasporische Organisationen.
  • Zeitraum der Förderung sowie der Aktivitäten beträgt ab sofort bis 31. Dezember 2024.
  • Anträge sollten ca. 8 Wochen vor Durchführung der Aktivität gestellt werden.
  • Die Höhe der Förderung liegt bei max. 2.000 EUR pro Aktivität.

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die der Eigen- oder Spenderwerbung des Veranstalters dienen. Die Maßnahmen müssen Gewähr für eine sachliche Diskussion der Entwicklungsproblematik bieten und die AMAHORO! Landespartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Burundi stärken und fördern sowie ihre Sichtbarkeit erhöhen. In der Regel muss der Antrag mindestens acht Wochen vor Durchführung der Maßnahme bei der SEZ eingegangen sein, d.h. in jedem Falle vor Beginn der Maßnahme einschließlich der aktiven Vorbereitungsphase, vor öffentlicher Bekanntmachung / Werbung der Maßnahme sowie vor Zeichnung von Verträgen. Bitte senden Sie die Dokumente sowohl per Email als auch (unterschrieben) postalisch ein.

Alle weiteren Informationen zur Antragstellung, förderfähige Maßnahmen, Auszahlung und zum Verwendungsnachweis finden Sie in den Richtlinien. 

Gerne beraten wir Sie vor der Antragstellung telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.

Mehr zum Jubiläum erfahren Sie hier.

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