FAQs Mindchangers

Mc Faqs Inhalt

Wir haben die häufigsten Fragen von euch rund um die Mindchangers Projektförderung gesammelt und hier beantwortet.

Antragstellung

Der Bewerbungsschluss für die zweite Förderrunde ist der 15. September 2022.

Nichtregierungsorganisationen (gemeinnützige GmbH, Vereine), Städte und Kommunen in Baden-Württemberg, die bereits Erfahrungen mit Themen wie Nachhaltigkeit, Bewusstseinsbildung und Entwicklungszusammenarbeit gesammelt haben.

Wichtig ist, dass sie bisher keine DEAR-Förderung erhalten haben. Nichtregierungsorganisationen können sich bewerben, wenn sie seit mindestens zwei Jahren tätig sind, mindestens 30 Engagierte haben und der "Jahresumsatz" in den vergangenen zwei Jahren bei max. 10 Mio. Euro lag. Kommunen können sich nur in Partnerschaft mit einer NRO bewerben.

Ja. Wichtig ist, dass sich Projektinhalt und Projektumsetzung an die Mindchangers Zielgruppe von jungen Menschen zwischen 15 und 35 richtet.

Der Einbezug der Zielgruppe in das Projektdesign ist allerdings erwünscht.

Bei Fragen rund um die Projektförderung steht Müzeyen Tasdelen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Am 28. und 29. Juli 2022 finden Seminare zur Antragstellung, den Vertragsinhalten und dem Projektreporting statt. Anmeldungen sind über den Veranstaltungskalender der SEZ möglich.

Nein. Hauptantragstellende Organisationen dürfen nur einen Antrag pro Förderrunde stellen. Organisationen, die bereits in der ersten Förderrunde eine Förderung erhalten haben dürfen keinen Antrag in der zweiten Förderrunde stellen.

Projekte der zweiten Förderrunde (2022) können frühestens zum 20.12.2022 beginnen.

Ausgaben sind erst dann förderberechtigt, wenn sie innerhalb des Projektzeitraums anfallen. Es gilt das Leistungsprinzip: die Förderfähigkeit wird je nach Zeitpunkt der erbrachten Leistung für die jeweiligen Ausgaben bestimmt.
Weitere Kriterien zur Förderfähigkeit der Projektausgaben können dem Ausschreibungsdokument entnommen werden.

Ja. Kommunen in Baden-Württemberg, die noch keine DEAR-Förderung im Rahmen der Ausschreibung EuropeAid/160048/DH/ACT/Multi erhalten haben, sind antragsberechtigt. SIe können jedoch nur in Partnerschaft mit einer zivilgesellschaftlichen Organisation einen Antrag stellen.

Finanzierungsplan

Nein, es muss ein Eigenanteil von mindestens 10% der Projektsumme erbracht werden.

Nein. Den Eigenbeitrag darf nicht mit EU-Mitteln gedeckt werden.

Ja. Der Kofinanzierungsbeitrag darf durch Bundes- oder Landesförderungen eingebracht werden. Er kann auch mit Spendeneinnahmen gedeckt werden.

Ja. Diese sollten 40% der gesamten Projektausgaben nicht überschreiten.

Auswahlverfahren

Für die zweite Förderrunde werden Antragstellende zum 15. November 2022 eine Rückmeldung zu ihrem Antrag erhalten.

Geförderte Projekte

80% des zugesagten Förderbetrags werden spätestens 2 Wochen nach Projektstart ausgezahlt. Der restliche Anteil (20% des Förderbetrags) wird nach Prüfung der Verwendungsnachweise (Sach- und Finanzbericht) am Ende der Projektlaufzeit ausgezahlt.

Projektträger*innen sind dazu verpflichtet das Kommunikationsmaterial und die visuelle Identität von Mindchangers zu nutzen. Bei allen Projektaktivitäten sollte auf die EU-Förderung hingewiesen werden. Die Kommunikationsanforderungen werden im Rahmen von Start-Up Seminaren für Projektträger*innen im Januar 2022 ausführlich erklärt.