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Mit diesem Glossar wollen wir Ihnen bei der Antragsausstellung auf Fördermittel helfen. Er erläutert die wichtigsten Begriffe und ist alphabetisch sortiert (im Aufbau).
Folgende Änderungen im Projektablauf müssen mit der SEZ abgestimmt werden:
Änderungsanträge können jederzeit eingereicht werden mit einem formlosen Dokument oder Anschreiben in dem die erforderlichen Änderungen dargestellt und begründet werden. Bitte an die Projektnummer denken.
Anträge können bei der SEZ stellen: gemeinnützige Vereine, die seit Ersteintragung im Vereinsregister ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, Kirchengemeinden, Kommunen, Schulen, gGmbHs. Einzelpersonen können nicht gefördert werden.
Ausgabenbelege müssen folgende Angaben enthalten
Zu einem Ausgabenbeleg gehört auch ein Zahlungsbeweis (z.B.: Quittung).
Bei fremdsprachigen Belegen müssen die wichtigsten Informationen übersetzt werden (nicht bei Belegen in englischer Sprache).
Die Belegliste muss folgende Angaben enthalten:
Belege müssen zudem ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zum abgerechneten Projekt enthalten (die Projektnummer).
Bitte nummerieren Sie alle Belege. Fügen Sie alle Belege in der folgenden Belegliste sortiert entsprechend der Ausgabenpositionen und Gliederung im Einnahmen- und Ausgabenbericht auf. Bitte fügen Sie Zwischensummen ein.
Der Eigenanteil des privaten deutschen oder des lokalen Projektträgers darf nicht aus anderen öffentlichen Mitteln (z.B. der Europäischen Union, eines Bundeslandes oder der Kommunen) stammen. Er muss geleistet werden, auch wenn im Projekt weniger Ausgaben enstehen. Siehe auch unter Fehlbedarfsfinanzierung.
Die Einzelansätze des Ausgabenplanes dürfen bis zu 15 Prozent überzogen werden, sofern diese Ausgaben durch Einsparungen in anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden.
Werden die Einzelansätze um mehr als 15 Prozent überschritten, muss dies (vorher) mit der SEZ abgestimmt werden.
Das Formular “Einnahmen- und Ausgabenplan & Bericht” ist ein Hilfsmittel zur Planung und Abrechnung Ihres Projektes.
Als Einnahme- und Ausgabenplan stellen Sie alle geplanten Ausgaben den geplanten Einnahmen gegenüber. Analog dazu verwenden Sie bitte (nach Durchführung des Projektes) das selbe Formular, um die tatsächlichen Ausgaben den tatsächlichen Einnahmen als Einnahmen- und Ausgabenbericht gegenüberzustellen.
Wichtig ist, dass die Summe der Gesamtausgaben identisch ist zu der Summe der Gesamteinnahmen. Alle Ausgaben müssen schließlich durch Einnahmen gedeckt sein.
Die Förderung folgt nach dem Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung. Das heißt, Sie garantieren bei Antragstellung, dass die den Eigenbetrag auch leisten können. Diesen müssen Sie im Laufe des Projektes auch leisten. Wird das Projekt nun billiger, entsteht also ein kleinerer Fehlbedarf. Entsprechend wird dies von der Förderung “gekürzt” und muss vom Projektträger mit der Abrechnung zurückgezahlt werden.
Honorarzahlungen an gegen Entgelt (Voll-) Beschäftigte oder Mitglieder des Zuwendungsempfängers sind grundsätzlich nicht zuwendungsfähig. Siehe auch Punkt Honorar- / Werkverträge.
Unter Investitionen sind beispielhaft folgende Ausgaben zu verstehen:
Wir möchten, dass Sie besonders auf die Wirkungen Ihres Projektes fokussiert sind, so dass die eingesetzten Mittel besonders effektiv und effizient verwendet werden. Grundlage hierfür ist, dass Sie eine klare Problemanalyse durchführen und darauf basierend die Ziele Ihres Projektes definieren. Danach gilt es, entsprechende Maßnahmen zur Erreichung der Ziele zu entwerfen, die dann Ihr Projekt darstellen. Klare, einfach erhebbare Indikatoren können hier die Wirkung nachweisen.
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