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Die nächste Ausschreibung der Förderlinie bwirkt! Ausland startet voraussichtlich am 14. Juli 2025.
Sie möchten rechtzeitig über aktuelle Ausschreibungen informiert werden? Senden Sie uns bitte eine kurze Mail mit Ihren Vereins-/Institutionsdaten an projektfoerderung@sez.de. So können wir Sie in unseren Verteiler für die Ausschreibungen aufnehmen.
Wenn Sie ausschließlich über Fördermöglichkeiten für Projekte in Burundi informiert werden wollen, fügen Sie das Stichwort “Burundi” hinzu.
Die letzte Ausschreibung zur Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit im Ausland durch Mittel des Landes Baden-Württemberg – bwirkt! Ausland 2024 hat am 30. August geendet.
Auf Grundlage und zur Förderung der Umsetzung der Ziele der Entwicklungspolitischen Leitlinien für Baden-Württemberg sollen baden-württembergische Organisationen und deren internationale Partner*innen in ihrer entwicklungspolitischen Projektarbeit unterstützt werden.
Durch die Förderung sollen baden-württembergische Initiativen und Institutionen sowie ihre internationalen Partner*innen in ihrer Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Partnerschaft unterstützt werden. Grundlage dafür ist ein echtes Interesse an der Partnerschaft sowie ein interkulturell sensibles Miteinander. Dies zeigt sich nicht nur durch einen respektvollen Umgang miteinander unter Beachtung der Geschlechtergleichheit, sondern auch durch Vertrauen, Offenheit, Ehrlichkeit und Transparenz. Im Weiteren soll die nachhaltige Partnerschaft lebendig, aktiv und stimulierend gelebt werden, um so offen für neue Mitstreiter*innen, neue Impulse und Entwicklungen zu sein. Entgegen einer Patenschaft verfolgt die Partnerschaft ein gemeinsames Ziel: In partnerschaftlichen Projekten, die dem Grundsatz der „Hilfe zur Selbsthilfe“ folgen, steht der beidseitige Gewinn und Nutzen im Vordergrund.
Gefördert werden:
partnerschaftliche Projekte in den Ländern Afrikas, Asiens oder Lateinamerikas, die in der DAC-Liste geführt sind, vorrangig,
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien zur Ausschreibung.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter https://sez.de/projekte/bwirkt/bwirkt-ausland/faqs-bwirkt-ausland/
Die Förderung wird unter Vorbehalt der Bewilligung der Mittel durch das Land Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Wichtiger Hinweis: Der Antrag ist ausschließlich digital auf dem neuen digitalen Antragsportal der SEZ einzureichen.
Das Antragsportal für bwirkt! Ausland öffnet vorbehaltlich am 14.07.2025 und schließt am 29.08.2025 um 16:00 Uhr. Nur bis dahin vollständig und formell korrekt eingegangene Anträge werden angenommen. Anträge per Post oder E-Mail werden nicht angenommen.
Informationen und Beratung zu Antragstellung sowie die Antragsbearbeitung erfolgen über die Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ). Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Vergabegremium.
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