Baden-württembergische Organisationen können ab sofort Anträge auf Fördermittel aus dem Programm bwirkt! stellen.
Gefördert wird die Zusammenarbeit baden-württembergischer Organisationen mit Partnern im globalen Süden bei der Bekämpfung und Eindämmung der negativen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie.
Wichtig ist, dass es sich um Vorhaben handelt, die auf Initiative der Partner entstanden sind. Die Höchstfördersumme liegt bei 10.000 Euro, die Laufzeit der Projekte ist auf 6 Monate begrenzt.
Die Antragsfrist endet am 17. Juli 2020. Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium.
Weitere Informationen wie Antragsunterlagen etc. finden Sie hier.
bwirkt! ist das Förderprogramm der SEZ aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland sowie dem Partnerland Burundi.