Baden-württembergische Organisationen können ab sofort bei der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) Anträge auf Fördermittel aus dem Programm bwirkt! stellen.
Die Antragsfrist endet am 20. Oktober 2020. Über die Projektzusagen entscheidet ein unabhängiges Gutachtergremium. Weitere Informationen finden Sie hier.
bwirkt! ist das Förderprogramm der SEZ aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit im In- und Ausland sowie dem Partnerland Burundi.